Politisches Regierungssytem der Türkei
Was ist die Präsidialdemokratie?
Es gibt nur wenige Länder, in denen das Volk die volle Macht besitzt und aktiv die Politik des Landes mitgestalten kann. In der Bilderreihe rechts können der Wortlaut der 18 Artikel eingesehen werden, über die das türkische Volk am 16. April 2017 bei einer Volksabstimmung abgestimmt hatte und damit die Präsidialdemokratie in der Türkei angenommen und eingeführt hat.
Beim neu eingeführten präsidialen Regierungssystem in der Türkei wählt das wahlberechtigte Volk das Parlament mit 600 Angeordneten und den Präsidenten gleichzeitig am selben Tag. |
Diese 18 Artikel kamen bei der Volksabstimmung vom April 2017 vor die Bürger und wurde angenommen (Deutsch):
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Speziell zu erwähnen ist, dass in der türkischen Präsidialdemokratie der amtierende Präsident mehr Verantwortung in der Exekutive haben (Art.10 und 16) wird. Dieser wird dadurch aber durch ein aufgestocktes Parlament mit 600 Abgeordneten (Art.2) noch mehr überwacht und kontrolliert (Art.6). Der Präsident besitzt keine politische Immunität (Art.9)mehr. Das heisst, der Präsident kann bei jedem Gesetzesbruch angeklagt werden und kann vor Gericht gezogen werden (Art.9). Zudem kann das Parlament (die 600 Abgeordnete) den Präsidenten jederzeit mit einer Mehrheit absetzen. Auch der Präsident kann das Parlament jederzeit auflösen, was dann auch seine eigene Amtszeit verkürzt. Darauf würden automatisch Neuwahlen für Parlament und das Präsidentenamt angesetzt werden (Art.11). Das Parlament und der Präsident werden am gleichen Tag durch das Volk gewählt (Art.4). Der Präsident kann nur 5 Jahre regieren. Er kann durch eine Wiederwahl vom Volk weitere 5 Jahre im Amt bleiben (Art.4), höchstens aber 10 Jahre das Amt des Präsidenten ausüben. Bei der periodischen Volkswahl wird vom Volk demokratisch ein neuer Kandidat zum Präsidenten gewählt und erneut 600 Abgeordnete gewählt (Art.7). Der Ausnahmezustand kann durch den Präsidenten ausgerufen, jedoch nur durch das Parlament gebilligt, verlängert oder aufgehoben werden (Art.12). Das Haushaltsbudget und die Gesetze werden im Parlament behandelt und angepasst (Art.15).